Impressum

Website

Dieses Impressum gilt für alle Angebote unter der Domain www.white-wedding-service.com inklusive aller Subdomains (Unterseiten).

Angaben gemäß § 5 DDG

LOGIC concept GmbH, It und Logistik
Durchlass 7
47546 Kalkar
Telefon: +49 176 4711 9999
E-Mail: white-wedding-service@mail.de
Kontakt: www.white-wedding-service.com/kontakt
 

Eintragung

Register: Amtsgericht Kleve
Registernummer: HRB 19377

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

DE 121 301 465

Vertretungsberechtigte Personen

Manfred Weiss, Geschäftsführer
 

Gültigkeit

Dieses Impressum gilt ab dem 18. Dezember 2024.

©2002-2025 RECHTSDOKUMENTE (Sequiter Inc.)

 

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

1. Allgemeines

1.1 Diese Verkaufs- und Lieferungsbe­dingungen gelten für sämtliche, auch künftige ge­schäftliche Bezie­hun­gen, ins­besondere Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsge­schäfte zwischen LOGIC con­cept GmbH und ihren Kunden.

1.2 Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und münd­liche Abmachungen, sind nur ver­bindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

1.3 Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

1.4 Die Unwirksamkeit einzelner Ver­tragsbestimmungen berührt nicht die Gül­tigkeit des Ver­trages. Die un­wirksamen Punkte werden durch BGB ersetzt. Für Software einiger Lie­feranten gelten be­sondere Bedin­gungen, für deren Einhal­tung der Besteller selbst ver­antwortlich ist.

1.5 Aufträge gelten auch ohne Übersen­dung einer Auftragsbestätigung als ange­nommen.


2. Angebote

2.1 Die in Prospekten, Preislisten, Kata­logen, Rundschreiben und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen An­gaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibun­gen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind un­ver­bindlich.

2.2 Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Her­stellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen sind vorbehalten. Etwaige Ab­weichungen sind dement­sprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbind­lich, Zwischenverkauf vorbehal­ten.


3. Auftragsbestätigung

3.1 Telefonisch erteilte Aufträge sind grundsätzlich rechtskräftig und somit verbindlich. Stornierungen kön­nen nur mit Einverständnis von LOGIC concept GmbH und unter Zahlung einer Stornogebühr er­fol­gen.

3.2 Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich gel­tend zu machen.


4. Lieferung

4.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht bei Verlassen unseres La­gers auf den Käufer über (Versendungskauf).

4.2 Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehal­ten. Die Lieferung ist unver­züglich nach Empfang auf Vollständigkeit und Beschä­digung sowie Mängelfreiheit zu prüfen.

4.3 Warenrücksendungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns und un­ter Anerken­nung und Be­zah­lung einer Rück­nahmegebühr möglich.

4.4 Liefertermine werden nach Möglich­keit eingehalten, sind aber für uns nicht verbindlich.

4.5 Die Durchführung der erteilten Auf­träge erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender Belieferung durch un­sere Vorlieferanten.

4.6 Sollte sich die Auslieferung der Waren verzögern, so muss uns der Käufer eine Nachfrist von minde­stens 14 Tagen setzen. Für die Einhaltung dieser Nach­frist genügt die recht­zeitige Absendung der Wa­re.

4.7 Höhere Gewalt, Arbeitskampf­maßnahmen oder sonstige unvorherseh­bare Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können - gleich ob in un­serem Betrieb oder bei einem Lieferanten einge­treten -, wie Betriebsstörungen, be­hördliche Eingriffe, Verzögerungen der Lie­ferung von Waren und Bauteilen, son­stige nicht richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung, be­frei­en uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und im Fall der Unmöglichkeit voll von der Liefer­frist.

4.8 Wird durch die oben genannten Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.9 Im Falle unseres Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmög­lichkeit der Leistung sind Scha­densersatz­ansprüche ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

4.10 Sollte der Besteller die Annahme der bei uns bestellten bzw. in Auftrag gege­benen Waren und Arbei­ten verweigern oder bei Anlie­ferung die vereinbarten Zahlungsmittel nicht be­reithalten, befindet er sich im An­nahme­verzug.

4.11 Bei Transportschäden, Falschliefe­rungen und unvollständigem Lieferum­fang ist die LOGIC concept GmbH vom Käufer innerhalb von 5 Tagen zu benach­richtigen. Eine Falsch­lieferung, fehler­hafte Liefe­rung oder die Lieferung von defekten Produkten berechtigen den Besteller nicht zur Wand­lung des Kauf­vertrages.


5. Abnahme

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Liefe­rung abzunehmen, bzw. durch einen Bevoll­mächtigten abnehmen zu lassen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Verkäufer ihm eine Nachfrist von 10 Ta­gen mit der Maßgabe setzen, dass nach dem ergebnislosen Ablauf die LOGIC concept GmbH zum Rück­tritt vom Verkauf berechtigt ist und Scha­dens­ersatz wegen Nichter­füllung verlan­gen kann.

5.2 Der Schadensersatz umfasst alle im Zusammenhang mit der Abwicklung des Rechts­geschäftes ge­mach­ten Aufwen­dungen der LOGIC concept GmbH sowie deren entgangenen Gewinn.


6. Zahlungsbedingungen

6.1 Der Kaufpreis ist bei Übergabe der Ware ohne Abzug in bar zu zahlen, falls nicht schriftlich andere Zahlungsbe­din­gungen vereinbart sind.

6.2 Bei Verzug ist die LOGIC concept GmbH berechtigt, Verzugszinsen vom fälligen Betrag in Höhe von 2,5% über dem LZB-Diskontsatz zu berechnen.

6.3 Wird das Zahlungsziel überschritten, so werden alle Forderungen gegen den Kunden sofort fällig, und zwar auch, soweit Stundung oder Fristen im Einzelfall gewährt wurden.


7. Preise und Zahlung

7.1 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder ei­genem Fahrzeug. Die Gefahr und das Trans­portrisiko übernimmt in jedem Fall der Käufer, auch wenn wir ausnahmsweise die Versandkosten übernehmen. Falls nicht anders vereinbart, wird die Erstlie­fe­rung der Ware gegen eine geringe Gebühr gegen Transportschäden ver­sichert.

7.2 Sendungen ins Ausland können nur gegen Vorauszahlung des Rechnungsbe­trages erfolgen. Bei Aus­lands­sendungen erheben wir eine pauschale Bearbei­tungsgebühr in der Höhe von 50 Euro (zzgl. MwSt).


8. Rückgaberecht bei Onlinehandel (nur für Verbraucher im Sinne des §13 BGB)

8.1 Der Besteller hat das Recht, die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückzugeben. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. 

8.2 Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. sperrigen Gütern) kann der Besteller die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. 

8.3 Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr von LOGIC concept, sofern der Bestellwert 40 Euro überschreitet. Aus organisatorischen Gründen wird jedoch darum gebeten, die Ware nicht unfrei zurückzusenden. Die Versandkosten werden von LOGIC concept unverzüglich erstattet. Selbstverständlich kann der Besteller die Ware auch unfrei zurücksenden; Nachteile entstehen ihm hierdurch nicht.

8.4 Infolge der Rückgabe werden die empfangenen Leistungen zurückgewährt und ggf. gezogene Nutzungen sind herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware ist LOGIC concept berechtigt, Wertersatz zu verlangen. Wertersatz kann jedoch nicht verlangt werden, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf eine vorsichtige und sorgsame Prüfung der Ware zurückzuführen ist. 

8.5 Der Rücksendung muss die Rechnung im Original beiliegen. Software kann nur zurückgenommen werden, wenn das Siegel unangetastet ist. LOGIC concept wird dem Besteller daraufhin den gezahlten Kaufpreis innerhalb 30 Tagen nach Eingang der Rücksendung zurückerstatten. Von dem Rückgaberecht sind alle individuell angepassten Artikel ausgeschlossen, außer bei Artikeln mit Herstellungsfehlern. Vorführ- oder Gebrauchtgeräte sind vom Umtausch ausgeschlossen.


9. Mängelrügen und Mängelhaftung

9.1 Unsere Haftung richtet sich aus­schließlich nach diesen Kauf- und Liefer­bedingungen. Alle hier nicht aus­drücklich zugestandenen Ansprüche, auch Scha­densersatzansprüche, gleich aus wel­chem Rechts­grund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer zu­mindest grob fahrlässigen Vertragsver­letzung durch die LOGIC concept GmbH, durch einen gesetz­lichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

9.2 Mängelrügen für offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spä­testens 5 Tage nach Eintreffen der Ware am Bestim­mungsort bei uns schriftlich und spezifiziert eingehen.

9.3 Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht ent­deckt werden können, sind un­verzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen.


10. Gewährleistung 

10.1 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.

Mängelansprüche verjähren, ausgenommen in den Fällen der §438 Abs.1 Nr.2, 479 Abs.1 und §634a Abs.1 BGB in einem Jahr nach erfolgter Ablieferung der von LOGIC concept gelieferten Ware beim Käufer. Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Handelt es sich beim Käufer um einen Verbraucher im Sinne von §13 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist ausgenommen in den Fällen der §438 Abs.1 Nr.2, 479 Abs.1 und §634a Abs.1 BGB bei neuen Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr. Auf nicht eigenständig einsetzbare Einzelbauteile ist die Gewährleistungsfrist auf drei Monate beschränkt. Auf Akkus gilt eine Gewährleistungszeit von 6 Monaten. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Gefahrübergang. 

10.2 Offensichtliche Mängel der Ware sind uns unverzüglich nach der Lieferung in Textform anzuzeigen, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. 

Wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, gilt in diesem Falle eine Rügepflicht von zwei Wochen. Wenn der Auftraggeber Kaufmann ist, gilt §377 HGB. 

Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, das defekte Teil und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und eine Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an uns einzuschicken, bzw. bei uns anzuliefern. Die Geräte müssen frei und versichert bei uns eintreffen und werden von uns frei wieder angeliefert. Unfrei angelieferte Sendungen werden nicht angenommen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile unterliegen nur der Gewährleistung, wenn der Mangel oder Schaden nicht auf unsachgemäße Handhabung, Verbrauch oder Verschleiß zurückzuführen ist. Unsachgemäße Benutzung, Lagerung, sowie Handhabung von Geräten oder Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, dass die Gewährleistung außer Kraft tritt. Wir behalten uns vor, im Gewährleistungsfall Nachbesserung, Preisminderung oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) ist nur nach drei erfolglosen Nachbesserungsversuchen an einem Mangel möglich. Gibt der Auftraggeber in der Mängelanzeige die Art der von ihm gewünschten Nacherfüllung nicht ausdrücklich an, obliegt uns die Wahl. 

10.3 Für Warenrücksendungen in anderer als Originalverpackung ist grundsätzlich jegliches Wandlungsrecht ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Rückgabe die auf der Ware befindlichen Daten zu sichern.

10.4 Die Haftung im Rahmen der Garantie oder im Rahmen der Übergabegarantie beschränkt sich der Höhe nach in jedem Fall nur auf den Kaufpreis des fehlerhaften Artikels unter Ausschluss jeglicher Haftung für eventuelle Folgeschäden, die aus der Benutzung des von LOGIC concept gelieferten Artikels entstanden sein könnten. Die Haftung inklusive Folgeschäden ist max. auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen sich auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Kunden zu tragen. Der Kunde hat vor Beginn der Reparatur für eine ordnungsmäßige Datensicherung zu sorgen. Wir haften nicht für einen etwaigen Datenverlust. 

Wird die Ware trotz Kenntnis eines Mangels weiterbenutzt, so haften wir nur für den ursprünglichen Mangel, nicht aber für solche Schäden, die durch die weitere Benutzung entstanden sind. 

10.5 Falls sich bei Stellung von Garantieansprüchen ergibt, dass kein Fehler vorliegt, sind wir zur Berechnung einer angemessenen Testpauschale berechtigt. Uns steht ein Zurückbehaltungsrecht an noch nicht bezahlten Waren zu. 

10.6 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln sowie unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte. 


11. Reparaturbedingungen

11.1 Auf Reparaturen gewähren wir keine Garantie. Reparaturen sind bar bei Rück­lieferung zahlbar. Repa­ra­turzeiten führen nicht zur Verlängerung der Garantiezeit.

11.2 Kostenvoranschläge werden nur bei besonderer Beauftragung vor Reparatur ausgestellt. Kostenvoran­schläge werden grundsätzlich nach Aufwand berechnet.


12. Einarbeitung und Dokumentation

12.1 In unseren Preisen ist keine kosten­lose Einarbeitung, Installation und Ein­führung in die von uns gelie­ferte Hard- und Software enthalten. Einarbeitung und Installation muss zusätzlich in Auftrag gegeben werden und wird von uns nach Aufwand berechnet. So weit es sich bei den von uns gelieferten Pro­dukten um Neugeräte handelt, fügen wir, wenn möglich, eine deutsch- oder englisch­sprachige Doku­men­tation des Herstellers bei. Für die Richtigkeit dieser Dokumenta­tionen kann von uns keine Haf­tung über­nommen werden. Sollte der Hersteller keine Dokumentation zur Verfü­gung stellen, bzw. mit­liefern, besteht gegen­über LOGIC concept GmbH kein Anspruch auf die Lieferung einer Dokumenta­tion.


13. Softwareentwicklung, Beratung, Gewährleistung und Nutzung

13.1 Programmentwicklungen und Beratungen durch den Auftragnehmer werden aufgrund von vereinbarten Festpreisen oder Stundensätzen abgerechnet.

13.2 Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann der Auftragnehmer - ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf - ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen. Wird ein angefangener Auftrag aus vom Auftragneh­mer nicht zu vertretenden Gründen nicht fer­tiggestellt, so steht dem Auftragnehmer das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung vom Auftragneh­mer be­gonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstan­den oder wesentlich geringer.

13.3 Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus vom Auftragnehmer nicht zu vertre­tenden Gründen wesentlich überschritten, so kann der Auftragnehmer verlangen, dass sich das Honorar in einem angemessenen Verhältnis erhöht.

13.4 Die Gewährleistung bei vom Auftragnehmer entwickelter oder im Vertrieb enthaltener Software be­schränkt sich auf reine Materialfehler (Datenträger, Handbücher, etc.). Der Auftrag­geber erkennt an, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Datenver­arbeitungsprogramme, insbesondere wenn sie mit anderen Programmen verbunden werden, so zu entwickeln, dass sie 100% fehlerfrei ar­bei­ten. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Programme fehlerfrei arbeiten, insbeson­dere, dass die Programme den Anforderungen des Auftraggebers genügen oder in der von ihm getroffe­nen Auswahl zusammenar­beiten. Auch die Verantwortung für die Auswahl, die Installation und Nut­zung, sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse trägt der Auftraggeber.

Für Programme und Programmteile, die für den Auftraggeber individuell entwickelt werden gilt die ver­einbarte Programmspezifikation und Abnahmeprozedur.

13.5 Änderungswünsche des Auftraggebers werden, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist, in angemessener Zeit und gegen gesonderte Berechnung berück­sichtigt. Es wird ausdrücklich darauf auf­merksam gemacht, dass Änderungen zu Fehlern im Ablauf an anderen Stellen der Programme führen kön­nen. Die Verantwor­tung liegt in diesem Fall beim Auftraggeber.

13.6 Hard- und softwaretechnische Arbeiten durch unsere Mitarbeiter an der Anlage des Auf­traggebers wer­den von uns mit größter Sorgfalt vorgenommen. Sollten uns dennoch Fehler unterlaufen, die zu Schäden an Hardware oder Software führen oder Datenverlust zur Folge haben, so kann eine Haftung hierfür von uns nicht übernommen werden. Der Auftraggeber verzichtet weiterhin auf jegliche Scha­densersatzan­sprüche.

13.7 Durch die Zahlung des Auftrags­wertes für die jeweils aufgeführten Pro­gramme erhält der Auftragge­ber das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der Software für die Nutzung auf ei­ner Anlage. Dies gilt sowohl für vom Auftragnehmer entwickelte und angepasste Programme, als auch für Pro­gramme, die vom Auftragnehmer vermittelt oder gehandelt werden. Der Auftragneh­mer und/oder Dritte haben Schutzrechte an diesen Programmen. So weit die Rechte Dritten zustehen, hat der Auf­tragnehmer entsprechende Nutzungsrechte. Sofern für vermittelte und gehandelte Pro­gramme und Pro­grammteile andere Nutzungsrechte gelten, die auch für den Abnehmer verbind­lich sind, so gel­ten diese als vereinbart.


14. Eigentumsvorbehalt

14.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).

14.2 Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unse­rem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrag erfolgt ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen.

14.3 Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen, muss der Kunde offenbaren, bzw. un­ver­züglich schriftlich anzeigen. 

Bei Pfändungen hat der Kunde uns unverzüg­lich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine ei­des­stattliche Versicherung zuzusenden, aus denen hervorgeht, dass unser Eigen­tumsvorbehalt an der ge­pfände­ten Sache noch besteht.


15. Abtretungsgebot

15.1 Die Rechte des Käufers aus den mit LOGIC concept GmbH getätigten Geschäften sind nicht übertrag­bar.


16. Datenschutz

16.1 Der Kunde ist einverstanden, dass die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugegan­genen Daten per EDV-Anlage gespeichert und verarbeitet werden.


17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch über das Entstehen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses, insbesondere auch bezogen auf Ansprüche aus Wechseln, Schecks und Ur­kunden, ist Kalkar.


 18. Für alle Verträge gilt deutsches Recht. 

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der AGBs ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. 


 


 

 

 

 

#

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.